Hauptversammlung

Dies ist die Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und gleichzeitig deren oberstes Beschlussorgan. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung (HV) berechtigt; kann er diese nicht selbst wahrnehmen, so kann er seine depotführende Bank damit beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite geht (Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Auflösung der AG o.ä.); diese schreiben laut Aktiengesetz (AktG) eine Zustimmung von 75% des bei der Beschlussfassung anwesenden Kapitals vor.