Handelsaktiva

Handelsaktiva kommen in der Bilanz auf der Aktivseite vor und eher bei der Bilanzierung von Banken vorzufinden. Die Handelsaktiva beinhalten alle Handelszwecken dienenden Wertpapiere, Schuldscheindarlehen, Edelmetalle und derivative Finanzinstrumente. Die Bewertung dieser Handelsinstrumente erfolgt nach dem Fair-Value-Prinzip in der Bilanz am Bilanzstichtag. Das heißt, falls sich die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag über dem Kaufkurs befinden, so werden diese in der Handelsaktiva bilanziert. Falls jedoch einige Finanzinstrumente am Bilanzstichtag mit einem Abschlag notieren, dann erhöhen sich die Handelspassiva, die auf der Passivseite vorkommen.