Übriger Ertrag

Versicherungsunternehmen:

Die sonstigen Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherungsunternehmens bestehen im wesentlichen aus Finanzdienstleistungen, Zinsen, Veräußerungsgewinnen aus Abgang von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Währungsgewinnen und ähnlichen Erträgen. Sonstige Erträge werden in der GuV-Rechnung eines Versicherungsunternehmens zweimal saldiert. Einmal vor dem operativen Geschäft und einmal nach dem operativen Geschäft.

Industrieunternehmen und Banken:

Die übrigen Erträge fallen erst dann an, wenn alle operativen Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert worden sind. Hierzu gehören zum Beispiel Gelder, die aus Zinseinnahmen erlangt wurden.