Übrige Aufwendungen
Diese fallen erst dann an, wenn alle operativen Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert worden sind. Zu den übrigen Aufwendungen gehören zum Beispiel Gelder, die für Zinsen aufgewendet wurden.
Diese fallen erst dann an, wenn alle operativen Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert worden sind. Zu den übrigen Aufwendungen gehören zum Beispiel Gelder, die für Zinsen aufgewendet wurden.