Aktionär

Der Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Seine Beteiligung an der AG kann der Aktionär nicht kündigen. Will
er die Beteiligung beenden, muss er seine Aktien in der Regel über die Börse verkaufen.
Als "Großaktionär" werden Teilhaber einer Aktiengesellschaft bezeichnet, die aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der Hauptversammlung einen erheblichen Einfluss ausüben können. Die Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz geregelt.