Zwischengewinn
Im Anteilpreis enthaltener Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Der Einkommensteuer, der 30 %igen Zinsabschlagsteuer (bei Eigenverwahrung: 35 %), unterliegt der Zwischengewinn.
Im Anteilpreis enthaltener Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Der Einkommensteuer, der 30 %igen Zinsabschlagsteuer (bei Eigenverwahrung: 35 %), unterliegt der Zwischengewinn.