Zeichnungsprospekt

Für einen potentiellen Anleger bildet das Zeichnungsprospekt die primäre Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Beteiligung an einem Geschlossenen Immobilienfonds/Leasingfonds. Es enthält alle wesentlichen Daten des Beteiligungsangebotes, wie z. B. die Objektbeschreibung, die Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung, die Prognoserechnung oder das dem Angebot zugrunde liegende Vertragswerk. Für die sachliche Richtigkeit der Angaben in einem Zeichnungsprospekt trägt der Prospektherausgeber die Verantwortung, in aller Regel also der Fondsinitiator. Auf der Grundlage der zum Herausgabezeitpunkt maßgeblichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der einschlägigen gesetzlichen Normen und Verwaltungsanweisungen muss das Zeichnungsprospekt erstellt werden. Vor allem die Vollständigkeit aller entscheidungsrelevanten Daten und Angaben verlangt das Gebot der Prospektwahrheit/-klarheit.