Juristische Person
Juristische Personen sind zusammengeschlossene Personen- oder Sachgesamtheiten. Dadurch erlangen diese Rechtsfähigkeit. Es gibt sowohl juristische Personen des öffentlichen, als auch des privaten Rechts. Juristische Personen des privaten Rechts sind der eingetragene Verein (eV), die Genossenschaft (eG), die Stiftung, die Aktiengesellschaft(AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind die Körperschaften (z.B. Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten (z.B. Deutsche Bundesbank) und Stiftungen des öffentlichen Rechts.