Quellensteuer
Quellensteuer wird auf Zinserträge an der "Quelle" (der AG oder KGaA) erhoben und muss von diesen abgeführt werden. Sie beträgt in Deutschland pauschal 30% (zzgl. Solidaritätszuschlag). Quellensteuern existieren in vielen Ländern (z.B. USA, GB, Frankreich, etc.) Sie beträgt in der Regel zwischen 25 und 30%.