Ertragssteuerverpflichtungen
Die Ertragssteuerverpflichtungen werden in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Sie sind der Gegensatz der Ertragssteueransprüche. In der Bilanz einer Unternehmung ist es üblich, dass die Steuern, die an das Finanzamt abgetragen werden müssen, als eine Schuld ausgewiesen werden, sofern diese noch nicht beglichen worden sind. Daher wird die Position Ertragssteuerverpflichtung auf der Passivseite als eine Schuld bzw. eine Verbindlichkeit an das Finanzamt verstanden.