Ertragssteueransprüche
Die Ertragssteueransprüche werden in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen. Sie sind der Gegensatz der Ertragssteuerverpflichtungen. Die Position Ertragssteueransprüche auf der Aktivseite wird als eine Forderung verstanden, die noch vom Finanzamt zu begleichen ist. Das heißt, das Unternehmen erhält vom Finanzamt noch Geld, die als Steuerentlastungen verstanden werden.