Erträge

Zu den ordentlichen Erträgen zählen unter anderem die Zins- und Dividendeneinnahmen. Diese unterliegen vollständig der Steuerpflicht. Veräußerungs-(Kurs)-Gewinne sowie Bezugsrechterlöse hingegen, werden als außerordentliche Erträge verstanden, die dem Privatanleger steuerfrei zufließen. Erträge werden in der Fondsbranche üblicherweise als Performance (prozentuale Veränderung über einem bestimmten Zeitraum) angegeben.