Ertragssteuern
Die Ertragssteuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abgezogen. Hierbei handelt es sich um die Steuern, deren Steuerbemessungsgrundlage an das wirtschaftliche Ergebnis (Ertrag, Gewinn) anknüpft. Je höher der Gewinn der Unternehmung, desto höher die Ertragssteuern.