Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
Das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Dieser Posten ist eine Zwischenposition und enthält alle Aufwendungen und Erträge, die zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören. Meist wird dieser Posten auch Gewinn vor Ertragssteuern genannt. Das heißt, die Gesamtleistung des Unternehmens in der abgelaufenen Rechnungsperiode und die Finanzerträge werden den betrieblichen Aufwendungen gegenübergestellt. Bei dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit handelt es sich jedoch keineswegs um das, was die Kostenrechnung als Betriebsergebnis bezeichnet. Alles, was unter das Betriebsergebnis fällt, ist bereits saldiert im EBIT enthalten. Der Ausdruck "Geschäftstätigkeit" soll verdeutlichen, dass es sich hierbei um den gesamten internen Aufwand und Ertrag handelt. Das heißt, die Posten, die noch nicht unter das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fallen, ergeben sich durch "externe" Einflussfaktoren, die nicht direkt mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit zusammen hängen.