AktG (=Aktiengesetz)
Die juristische Grundlage für Aktiengesellschaften ist das AktG. Es regelt deren Gestaltung und deren Organe (Aufsichtsrat, Vorstand, Aktionärsrechte etc.).
Die juristische Grundlage für Aktiengesellschaften ist das AktG. Es regelt deren Gestaltung und deren Organe (Aufsichtsrat, Vorstand, Aktionärsrechte etc.).