Depotbankgebühr

Für ihre Verwahrungs- und Überwachungstätigkeit erhält die Depotbank eine Vergütung, die einen Promille-Satz des Fondsvermögens ausmacht. In den besonderen Vertragsbedingungen ist die Höhe dieser Vergütung des einzelnen Fonds angegeben. Die Gebühr wird dem Anleger nicht direkt belastet, sondern aus dem Fondsvermögen bezahlt. Daher geht sie zu Lasten der Wertentwicklung des Fonds.