Depotbank

Gemäß dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) darf eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ein von ihr aufgelegtes Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern es muss eine unabhängige Depotbank beauftragt werden. Dadurch bleibt das Fondsvermögen strikt vom Vermögen der KAG getrennt. Die Aufgaben der Depotbank sind die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen, sowie die Prüfung der von der KAG ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Durchführung der Ausschüttung an die Anteilinhaber, aber auch die Abwicklung des Fondsvermögens im Falle der Auflösung des Fonds.