Courtage
So wird die Vermittlerprovision des Maklers bei Abschluss eines Börsengeschäfts genannt. Sie wird in der Regel in Promille des Kurswerts (bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert) berechnet und beträgt beim An- und Verkauf von Aktien und Bezugsrechten 0,06 Prozent, beim An- und Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren 0,075 Prozent des Kaufpreises (vgl. Spesen).