Collar
Ein Collar ist die vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze und einer Zinsuntergrenze, bezogen auf einen nominellen Kapitalbetrag. Wenn der Referenzzinssatz die vertraglich festgelegte Zinsobergrenze (CAP) übersteigt, so zahlt der Verkäufer dem Käufer des Collars die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze. Fällt der Referenzzinssatz unter die vereinbarte Zinsuntergrenze (Floor), so muss der Käufer des Collars dem Verkäufer die Differenz zum Referenzzinssatz erstatten. Der Kauf eines Collars ermöglicht dem Kreditnehmer, seine Zinskosten mit einer festen Zinsobergrenze zu versehen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Zahlung eines Mindestzinses.