Call-Option

Eine Kaufoption ist ein Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold o. ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu erwerben. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter (in Stücken) genannt. Er muss bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) den Bezugswert jederzeit liefern können und darf die in seinem Depot befindlichen, veroptionierten Wertpapiere nicht veräußern. Dafür erhält er vom Erwerber des call eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines call profitiert daran überproportional, da er mit steigenden Kursen rechnet. Er verkauft dann entweder seine Option an einen Dritten oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Der Verkäufer hingegen rechnet mit eher gleich bleibenden oder geringfügig fallenden Kursen.

Gegensatz: Put-Option