Call
Eine Kaufoption (Call) gewährt dem Käufer das vertraglich zugesicherte Recht, ein bestimmtes Basisgut zu vorher festgelegten Konditionen (Termin, Preis etc.) erwerben zu können. Diese stellt ein Wahlrecht dar und keinerlei Verpflichtung. Wird eine Kaufoption nicht ausgeübt, verfällt sie wertlos.