Ad-hoc

Gemäß § 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes (WphG) werden kursbeeinflussende Unternehmensmeldungen von Aktiengesellschaften im Rahmen von Ad-hoc Meldungen publiziert. Ad-hoc Meldungen sollen eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleisten.